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  • Gottfried Schüll

Künstliche Intelligenz kann kein Erfinder sein

Erstes BGH-Urteil zu Künstlicher Intelligenz

Düsseldorf, 15.07.2024 – Künstliche Intelligenz (KI) kann nicht als Erfinder anerkannt werden. Zu diesem Schluss kam der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 11. Juni 2024 (AZ X ZB 5/22). Demnach können im patentrechtlichen Sinne ausschließlich natürliche Personen als Erfinder gelten. Die Benennung einer KI als Erfinder führt laut BGH zur Zurückweisung der Patentanmeldung.

Gegenstand des Verfahrens war das KI-System DABUS (Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience), das einen Lebensmittelbehälter und ein Blinklicht für Notfälle hervorgebracht hat und seit 2019 in mehreren internationalen Patentanmeldungen als „Erfinder“ genannt wurde. Zahlreiche Patentämter und Gerichte weltweit, darunter auch das Europäische Patentamt (EPA) sowie Gerichte in den USA, Australien, Neuseeland und Großbritannien, hatten DABUS daraufhin als Erfinder zurückgewiesen. „Eine solch klare Übereinstimmung verschiedener Institutionen ist selten in der Rechtsprechung. Sie ist jedoch durchaus absehbar gewesen“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack (C&F). Der BGH stellte in seiner Entscheidung fest, dass es „ein System, das ohne jede menschliche Vorbereitung oder Einflussnahme nach technischen Lehren sucht“, (…) „nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand“ nicht gebe.

„Die Entscheidung des BGH trägt dazu bei, die Diskussion über das Potenzial Künstlicher Intelligenz weiter zu versachlichen,“ so Schüll. Das Urteil werde in Zukunft Klarheit bringen in der Auseinandersetzung mit Erfindungen, die unter dem Einfluss von KI-Systemen entstanden sind.

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