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  • Gottfried Schüll

Bundeskartellamt erlaubt Kooperation von Automobilunternehmen beim SEP-Lizenzerwerb

C&F betont führende Rolle Deutschlands und der EU im Bereich SEPs

Düsseldorf, 13. Juni 2024 – Unternehmen der Automobilwirtschaft dürfen für den Erwerb von Lizenzen an standardessentiellen Patenten (SEPs) gemeinsam verhandeln. Das Bundeskartellamt gab kürzlich den Weg frei für eine Kooperation der Unternehmen BMW, Mercedes-Benz, Thyssenkrupp und VW: die „Automotive Licensing Negotiation Group“ (ALNG). Diese soll laut einer Meldung des Bundeskartellamts vom 10. Juni 2024 auch für andere Marktteilnehmer im Automobilsektor offen sein.

„Nach eingehenden Ermittlungen haben wir gegen die ALNG in der geplanten Form keine durchgreifenden Bedenken. Unsere Tolerierung setzt aber voraus, dass sich die Tätigkeit der ALNG auf nicht automobilspezifische Standards beschränkt und weitere kartellrechtliche Leitplanken beachtet werden“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. So müssen Verhandlungen in diesem Rahmen stets freiwillig sein, und die Kooperation müsse Zulieferern aus der Automobilbranche offenstehen. Zudem müsse der Informationsaustausch auf das unerlässliche Minimum beschränkt bleiben. Um dies zu gewährleisten, haben die ALNG-Beteiligten nach Angaben des Bundeskartellamts organisatorische Maßnahmen vorgesehen.

Das Bundeskartellamt legt durch die Zulassung der ALNG erstmals den Fokus auf die Lizenznehmerseite. Dies wird sich aus Sicht von Cohausz & Florack (C&F) auch auf den globalen Markt der Lizenzierung von SEPs auswirken. „Deutschland und die EU haben im Bereich SEPs eine führende Rolle inne – der Beschluss des Bundeskartellamts bestätigt dies aufs Neue“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von C&F.

Bei SEPs handelt es sich um Schutzrechte, die standardisierte Technologien betreffen, ohne die andere Unternehmen keinen Zugang zum Markt hätten. Inhaber von SEPs mit marktbeherrschender Stellung sind aufgrund der Bedingungen der meisten Standardisierungsorganisationen und aus kartellrechtlichen Gründen dazu verpflichtet, SEPs zu fairen, vernünftigen und diskriminierungsfreien Gebühren (sog. FRAND-Bedingungen) zu lizensieren.

Neben den Akronymen SEP und FRAND wird auch ALNG, nach Einschätzung von Cohausz & Florack, in diesem Rechtsgebiet in den Sprachgebrauch eingehen.

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