Anzeigemonitor_XZR_59_21.jpg
  • Dr. Maximilian Nöth

BGH-Urteil zur Kostenentscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren bei sofortigem Anerkenntnis

Urteil X ZR 59/21 – Anzeigemonitor

Welche Partei trägt in einem Nichtigkeitsverfahren bei Nichtigerklärung des Streitpatents die Prozesskosten? Mit dieser Frage hat sich der BGH in seinem Urteil X ZR 59/21 – Anzeigemonitor beschäftigt. Grundlegend hat nach § 91 ZPO die unterliegende Partei die Kosten zu tragen. Hat jedoch der Beklagte durch sein Verhalten keinen Anlass zur Erhebung einer Klage gegeben und erkennt er den Anspruch der Gegenpartei sofort an („sofortiges Anerkenntnis“), können nach § 93 ZPO dem Nichtigkeitskläger auch im Falle des Obsiegens die Prozesskosten auferlegt werden.

Dies traf im vorliegenden Fall nach Ansicht der Richter des BGH zu. Insbesondere wurde die beschränkte Verteidigung des Patents in Verbindung mit dem Verzicht auf den darüber hinaus gehenden Schutz für die Vergangenheit als sofortiges Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO gewertet. In seiner Urteilsbegründung kam der BGH zu dem Schluss, dass die Nichtigkeitsklägerin die Pateninhaberin vor Beginn des Prozesses zum Verzicht auf das Patent hätte auffordern müssen, um Anlass zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage zu geben. Die Prozesskosten wurden somit der Nichtigkeitsklägerin auferlegt, jedoch nur teilweise, da die Pateninhaberin durch die beschränkte Verteidigung des Patents den Anspruch der Nichtigkeitsklägerin nur teilweise anerkannt hatte.

Es zeigt sich, dass für Nichtigkeitskläger wie auch für Patentinhaber der Aspekt der sofortigen Anerkenntnis nach § 93 ZPO bei prozesstaktischen Überlegungen eine wichtige Rolle spielen kann. „Insbesondere aus Klägersicht unterstreicht das BGH-Urteil die Bedeutung einer vorprozessualen Verzichtsaufforderung“, sagt Dr. Maximilian Nöth von Cohausz & Florack. „Hiermit kann ein Nichtigkeitskläger das Risiko vermeiden, dass der Patentinhaber keinen Anlass zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage gibt und dass er – der Nichtigkeitskläger – die Kosten für den Prozess somit selbst zu tragen hat.“

>> Download Urteil

Picture credits: Gorodenkoff_AdobeStock.com