Normenkette:
EPÜ Art. 56, Art. 69
Leitsatz:
Werden in der Beschreibung eines Patents verschiedene Methoden zur Realisierung eines Fertigungsschrittes beschrieben und legt sich der Patentanspruch nicht auf eine dieser Methoden fest, bleibt die nähere Ausgestaltung dieses Fertigungsschrittes dem Fachmann überlassen. (Rn. 29 – 35)
BGH, Urteil vom 07.12.2021 – X ZR 111/19, GRUR-RS 2021, 50128
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